Buddecke und Schwertfeger Versicherungsmakler, Elmshorn

Buddecke und Schwertfeger GmbH & Co.KG

Ver­sicherungs­makler

Reetgedeckte Gebäude

Wohngebäudeversicherung speziell auch für reetgedeckte und historische Gebäude - Denkmalschutz

„Ein Spezialist ist bekanntlich jemand, der von immer weniger, immer mehr versteht, bis er von nichts alles weiß“. So ist es bei uns gottseidank noch nicht. Aber spezialisiert sind wir schon. Wohngebäudeversicherungen und deren Inhalt sind unser Geschäft. Das ist besonders wichtig, in einer Zeit, in der gerade diese Versicherungssparte durch Wetterkapriolen – z.B. die Stürme der letzten Jahre wie Kyril, Christian einerseits und ständig älter werdende Leitungswasserrohre andererseits, das Gleichgewicht zwischen einer fairen Prämie und einen immer größer werdenden Schadensbedarf aus dem Gleichgewicht geraten lässt. Einige Versicherer haben sich vom Markt verabschiedet und vertreiben keine Wohngebäudepolicen mehr, andere Gesellschaften erhöhen drastisch die Prämien. Hier sind wir  für unsere Kunden da.

Wir kennen den Markt, wir verhandeln mit Versicherern Sonderkonzepte, die uns in die Lage versetzen, umfangreiche Deckungen zu besonderen Prämienkonditionen an unsere Kunden weiterzugeben. Ein besonderes Augenmerk widmen wir dabei historischen Gebäuden, die auch unter Denkmalschutz stehen können und reetgedeckten Wohngebäuden und deren Inhalt. Unsere Kunden aus diesem Segment sind meistens auch Mitglieder in der "Interessengemeinschaft Bauernhaus eV.". http://www.igbauernhaus.de/home.html

Um im Schadenfalle nicht den Vorwurf einer Unterversicherung ausgesetzt zu sein, denn das wirkt sich schwerwiegend nachteilig aus, legen wir besonderen Wert darauf, dass die Versicherungssumme von vornherein richtig bemessen wird. Die Summe muss nämlich so bemessen sein, dass das Gebäude nach einem Totalschaden zum Neuwert nach Art, Umfang und Größe wieder hergestellt werde kann. Ob durch ein Summenermittlungsverfahren, das wir selbst durchführen oder durch die Begutachtung eines kompetenten Bausachverständigen, am Ende sollte die Vereinbarung getroffen werden, dass der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet – Unterversicherungsverzicht. So unterschiedlich die Versicherungsgesellschaften, so unterschiedlich sind auch die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Für den Laien schlichtweg nicht durchschaubar – eben unser Geschäft. Fragen über Fragen, die im vorab zu klären sind, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt. Gilt z.B.: die grobe Fahrlässigkeit als mitversichert? Sind Aufräumungs- und Abrisskosten ausreichend mitversichert? Ist das Sachverständigenverfahren vernünftig geregelt? Was ist mit den Abflussrohren außerhalb des Hauses? Nur ein paar Beispiele. All dieses zu klären – das ist unsere Aufgabe.